Projekt Familienregister (FR)

In Württemberg wurden ab 1808 Familienregister (FR) angelegt. In diesen sind auf einem Familienblatt immer drei Generationen erfasst. Die dort zu findenden Daten reichen oft bis ins 18. Jahrhundert zurück. Die Familienregister bieten sich daher für einen Einstieg in die Forschung an.
Mit der Einführung der Standesämter sind diese seit dem 1.1.1876 mit der Beurkundung des Personenstands beauftragt. In den Kirchenbüchern werden nur noch kirchliche Amtshandlungen festgehalten (Taufe, kirchliche Eheschließung, Beerdigung, …).

Seit 1876 bis 2008 wurden auch auf den Standesämter Familienregister und Familienbücher erstellt nach dem Personenstandsgesetz von 2007 werden bestehende gepflegt aber keine neuen mehr angelegt. Für uns Genealogen ist das ein Rückschritt für die Familien und Ahnenforschung die Auswirkungen werden unsere Enkel und Urenkel zu spüren bekommen sie werden eine Quellenlage vorfinden welche noch schlechter zu erforschen ist wie die, welche unsere Forschergeneration vorgefunden hat.

In vielen Familienregistern befindet sich am Ende des Buches (Bands) ein alphabetischer Index der dem gezielten Auffinden eines Ehemanns auf einer Seite des Familienregisters dienen soll. Von Vereinsmitgliedern wurden für viele Orte die Indizes in einer Datenbank erfasst. Da die Indizes der Familienregister ursprünglich keine Angaben zu Heiratsdatum und Ehefrau enthalten wurde die Datenbank um das Heiratsdatum und den Namen der Ehefrauen ergänzt.

Es kann über die gesamte Datenbank gesucht werden oder eine Vorauswahl für einen bestimmten Ort vorgenommen werden.
An Hand von Ort (Spalte: Fr Ort), Band (Spalte: Fr B) und Seite (Spalte: Fr S) des in Frage kommenden Familienregisters kann im Vereinsarchiv die entsprechende Familienregisterseite aufgefunden und eingesehen werden.

Als Quelle ist das Familienregister für uns Familienforscher eine wichtige Quelle. Die standesamtlichen Familienregister kommen aber erst wie die Ehebücher 80 Jahre nach dem letzten Eintrag in die Archive das heißt, da auch die Ehen der Kinder mit eingetragen werden, gilt hier das Datum des letzt eingetragenen Kindes.

Da die Familienregister als gebundene Bücher geführt werden kann es bei kleineren Gemeinden eine durchaus wesentlich längere Zeit dauern bis sie als Archivalie den Allgemeinheit zugänglich sind.

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Beispiel: Ev. Michaelskirche Gussenstadt FR 1/161